Die Mittel des "Winkelried-Fonds" sind wie folgt zu verwenden:
- 50% des jeweiligen Fondsertrages des Vorjahres für Projekte nach dem herkömmlichen Zweck (Unterstützung von Menschen, die wegen den Folgen des Militärdienstes, kriegerischen Ereignissen oder in ausserordentlichen Lagen in Not gekommen sind, gelegentliche Unterstützung kleinerer kultureller oder präventiver Projekte im Zusammenhang mit dem Militär/der Armee, der öffentlichen Sicherheit und dem Bevölkerungsschutz)
- 50% des Fondsertrages des Vorjahres und das 2 Mio. Franken überschiessende Vermögen hauptsächlich für Projekte mit
- 1.
erwerbslosen ausgesteuerten Personen, die in Not geraten sind;
- 2.
gewaltbetroffenen Menschen und ihren Angehörigen;
- 3.
Familien, die wegen den Folgen der Erwerbslosigkeit oder wegen Gewalt in Not geraten sind.