- Die Scharfschiessübungen werden auf 100 Tage im Jahr beschränkt. Ein Halbtag zählt als Schiesstag. Der bundeseigene Schiessplatz (rote Zone) und die angrenzende Servitutszone (blaue Zone) sind vorab zu belegen. Die übrigen Schiessplätze (grüne Zone) können benützt werden, wenn das bundeseigene und das Servitutsgebiet ausgelastet sind. Die gleichzeitige Benützung aller Schiessplätze darf nur ausnahmsweise erfolgen.
- In der Zeit vom 1. Juli bis 15. August dürfen Scharfschiessübungen nur im Einvernehmen mit dem Militär-Departement des Kantons Solothurn durchgeführt werden. In der Zeit vom 16. August bis zum Bettag ist auf die Bedürfnisse der Weidwirtschaft gebührend Rücksicht zu nehmen.
- In Berücksichtigung des Tourismus sowie der Sportund Wanderbewegung darf einzig in der Zeit von Montag bis Freitag geschossen wer- ________________
) Wird nicht abgedruckt. -- 1 of 4 --
den. Für die Kadervorkurse kann die zuständige Koordinationsstelle zur Durchführung von Scharfschiessübungen an Samstagen Ausnahmebewilligungen erteilen.
- An allgemeinen Feiertagen und an den örtlichen Feiertagen der Gemeinden dieser Region werden keine Scharfschiessübungen durchgeführt. Jede militärische Belegung wird dem Ammannamt der gebietsmässig betroffenen Gemeinden durch die Koordinationsstelle frühzeitig angezeigt.