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Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Solothurn und Waadt über die Befreiung von der Erbschaftsund Schenkungssteuer

Vom 30.10.2018 (Stand 01.01.2015)

Präambel

Die Regierung des Kantons Solothurn und die Regierung des Kantons Waadt

gestützt auf § 225 des Solothurner Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) vom 1. Dezember 1985[1] und § 20 des Waadtländer Gesetzes über Handänderungs-, Erbschafts- und Schenkungssteuer (loi concernant le droit de mutation sur les transferts immobiliers et l'impôt sur les successions et donations [LMSD]) vom 27. Februar 1963[2] die sich beide auf die Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer beziehen

vereinbaren Folgendes:

Art. 1

Das Gegenrecht für die Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer wird zwischen den Kantonen Solothurn und Waadt zugesichert.

Art. 2

Die gegenseitige Steuerbefreiung betrifft die Zuwendungen, die gemacht werden zugunsten:

  1. der Kantone und Gemeinden, sowie ihre öffentlich-rechtlichen Anstalten und Institutionen, sofern sie kein Handelsund Industrieunternehmen betreiben;
  2. juristischer Personen des privaten Rechts, die gemeinnützigen Zwecken dienen, in dem Masse, wie diese im Sitzkanton von der Erbschaftsund Schenkungssteuerpflicht befreit werden; die Steuerbefreiung wird nur insoweit gewährt, als sie durch den besteuernden Kanton einer ähnlichen juristischen Person mit Sitz in seinem Kanton auch gewährt würde.

Art. 3

Für die Auslegung dieser Gegenrechtsvereinbarung sind der deutsche und der französische Wortlaut gleichermassen verbindlich.

Art. 4

Die beiden Regierungen sind berechtigt, jederzeit unter Beachtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten von der vorliegenden Vereinbarung zurückzutreten.

Art. 5

Diese Vereinbarung tritt nach gegenseitiger Unterzeichnung rückwirkend auf den 1. Januar 2015 in Kraft.

Egress

RRB Nr. 2018/1701 vom 30. Oktober 2018.

Publiziert im Amtsblatt vom 8. März 2019.

GS 2018, 23

* Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss

Inkrafttreten

Element

Änderung

GS Fundstelle

30.10.2018

01.01.2015

Erlass

Erstfassung

GS 2018, 23

* Änderungstabelle - Nach Artikel

Element

Beschluss

Inkrafttreten

Änderung

GS Fundstelle

Erlass

30.10.2018

01.01.2015

Erstfassung

GS 2018, 23