Das Archivgut gemäss § 20 ArchG wird dauernd im Bundesbriefmuseum der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Das Bundesbriefmuseum hat seinen Charakter als Dokumentationsstätte der Entwicklung der Eidgenossenschaft und als Zeugnis des historischen Verständnisses seiner Gründungszeit zu bewahren. Es ist von nationaler Bedeutung und dient als Empfangsort offizieller Besuche.
Mit der Dauerausstellung, mit Wechselausstellungen sowie geeigneten Informationsmitteln und -angeboten, insbesondere auch für Schulen, ist das Verständnis für die Frühzeit der Eidgenossenschaft und die ältere schweizerische Verfassungsgeschichte zu fördern.