Die Mitglieder des Regierungsrates werden vor ihrem Amtsantritt durch den Kantonsratspräsidenten vereidigt.
Nach einer Gesamterneuerungswahl legen die Mitglieder des Regierungsrates den Amtseid oder das Amtsgelübde zusammen mit den Mitgliedern des Kantonsrates ab.
Nach einer Ersatzwahl legt das neugewählte Mitglied den Amtseid oder das Amtsgelübde vor dem Kantonsrat ab.