. Aufhebung und Anpassung bisherigen Rechts
Das Gesetz über die Organisation der Gemeinden und Bezirke (Gemeindeorganisationsgesetz, GOG) vom 29. Oktober 1969 9 wird aufgehoben.
Die nachfolgenden Erlasse werden wie folgt geändert:
- Wahlund Abstimmungsgesetz vom 15. Oktober 1970 10 : § 47 Abs. 1
Die für kantonale Abstimmungen geltenden Vorschriften sind sinngemäss auch für die Abstimmungen über Sachgeschäfte der Gemeinden und Bezirke anwendbar.
- Steuergesetz vom 9. Februar 2000 11 : § 125 Abs. 3 (neu)
Besondere Aufgaben wie das Vollstreckungsverfahren können mit Genehmigung des zuständigen Departements auch auf Dritte übertragen werden. -- 21 of 24 --
- Gesetz über die Einführung des eidgenössischen Grundbuchs vom 20. April 1955 12 : § 4 Abs. 1
Kanton, Bezirke und Gemeinden tragen die Kosten der Einführung des eidgenössischen Grundbuches zu gleichen Teilen. Die Gemeinden können durch Beschluss der Stimmberechtigten höchstens 30% ihres Kostenanteils den Grundeigentümern überbinden.
- Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Grundstückerwerb durch Personen im Ausland vom 26. August 1987 13 : § 4 Abs. 1 Die aufgrund von § 3 Abs. 2 bestimmten Gemeinden können durch Beschluss der Stimmberechtigten den Erwerb von Ferienwohnungen und von Wohneinheiten in Apparthotels im Sinne von Art. 13 BewG weitergehend einschränken.
- Gesetz über die Wirtschaftsförderung vom 27. November 1986 14 : § 5 Abs. 2
Die Stimmberechtigten beschliessen über Massnahmen nach § 3 Abs. 1 Bst. d und e. Sie können diese Befugnisse generell oder im Einzelfall dem Gemeinderat übertragen und ihn ermächtigen, Grundstücke zu Gewerbe-, Industrieund Dienstleistungszwecken an Interessenten zu bestimmten Bedingungen abzugeben.
- Kurtaxengesetz (KTG) vom 14. September 2016 15 : § 7 Abs. 1 Einleitungssatz
Die Stimmberechtigten erlassen ein Reglement über die Erhebung von Kurtaxen, in welchem insbesondere zu regeln ist: Bst. a - e unverändert.
- Planungsund Baugesetz vom 14. Mai 198716 : Ersatz eines Ausdrucks In den §§ 23 Abs. 4, 27 Abs. 1 und 3, 31 Abs. 2, 76 Abs. 1 Satz 2 wird der Ausdruck „Gemeindeversammlung“ durch „Stimmberechtigte“ ersetzt und werden die damit zusammenhängenden grammatikalischen Änderungen vorgenommen.
- Feuerschutzgesetz (FSG) vom 12. Dezember 2012 17 : § 40 Abs. 1 Die Gemeinden können durch Beschluss der Stimmberechtigten einen Feuerwehrbeitrag einführen, der von den Gebäudeund Anlageeigentümern erhoben wird. -- 22 of 24 -- SRSZ 1.2.2019 23
- Ruhetagsgesetz vom 21. November 2001 18 : § 2 Abs. 1 Ziff. 4 ( 1 Öffentliche Ruhetage sind:)
- die von den Stimmberechtigten bezeichneten Feiertage.
- Gesundheitsgesetz (GesG) vom 16. Oktober 2002 19 : § 17 Abs. 3 Satz 1
Die Stimmberechtigten erlassen für den öffentlichen Friedhof ein Reglement.
- Personalund Besoldungsgesetz für die Lehrpersonen an der Volksschule (PGL) vom 27. Juni 2002 20 : § 5 Abs. 1 und 2 (neu) Bisheriger einziger Absatz wird zu Absatz 1.
Ist der Schulrat nicht zugleich Anstellungsbehörde, ist er bei Anstellung einer Lehrperson vorgängig anzuhören.
- Einführungsgesetz zum Umweltschutzgesetz (EGzUSG) vom 24. Mai 200021 : § 9 Abs. 1
Die Stimmberechtigten erlassen ein Reglement über die Abfallentsorgung.
- Einführungsgesetz zum Gewässerschutzgesetz (EGzGSchG) vom 19. April 2000 22 : § 9 Abs. 1 Die Stimmberechtigten erlassen ein Reglement über die Siedlungsentwässerung.