. Geltungsbereich und Zweck
Das Reglement regelt die Anerkennung von Prüfungen für die Wahl zum Gemeindeschreiber, die Durchführung der Gemeindeschreiberprüfung und die Vorbereitung der Wahl der Gemeindeschreiber durch die Gemeinderäte.
Die Vorschriften über die Wahl und die Prüfung der Gemeindeschreiber gelten auch für die Landschreiber der Bezirke.