der Kantonsverfassung,
nach Einsicht in den Bericht des Regierungsrates, beschliesst: I. Der Kanton Schwyz tritt der Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich bei.
II. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Text der Rahmenvereinbarung im Amtsblatt veröffentlicht und in die Gesetzsammlung aufgenommen. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
GS 21-58.
SRSZ 100.000.
Abl 2006 896. SRSZ 1.1.2015 -- 1 of 1 --