Es werden folgende Gebühren erhoben: Nr. Fr.
Gebühr bei einem Handänderungswert oder bei Begründung oder Änderung von dinglichen oder persönlichen Rechten je Fr. 50 000.-- bzw. Bruchteile davon 45.-- Diese Gebühr gilt auch bei der Beurkundung von Kaufrechtsverträgen und Vorverträgen zu Kaufverträgen. Sie fällt jedoch bei der Ausübung des Kaufrechts bzw. bei Abschluss des Hauptvertrages weg. Bei der Begründung von Stockwerkeigentum gelten 70% des Wertes als Grundlage für die Gebühr. Bei einem Wert von über 10 Mio. Franken wird die Gebühr auf dem Mehrbetrag um 50% reduziert. Bei den in Art. 103 des Fusionsgesetzes9 genannten Umstrukturierungen gelten 15% des Handänderungswertes als Grundlage für die Gebühr. Diese darf Fr. 4 000.-- nicht überschreiten. Eigentumsübergänge infolge Erbgangs an mehr als einen Erben, die nicht im Zusammenhang mit einer Erbteilung erfolgen, je Grundstück 50.-- bis 250.-- Die Gebühr beträgt insgesamt höchstens Fr. 13 500.--.
Errichtung und Erhöhung von Grundpfandrechten je Fr. 50 000.-- bzw. Bruchteile davon 45.-- Bei einer Pfandsumme von über 8 Mio. Franken wird die Gebühr auf dem Mehrbetrag um 50% reduziert. Die Gebühr beträgt insgesamt höchstens Fr. 10 350.--. -- 2 of 6 -- SRSZ 1.2.2021 3 Nr. Fr.
Aufnahme von Geschäften jeder Art im Urkundenprotokoll, je Seite 6.-- bis 20.--
Ausfertigung von Papier-Schuldbriefen, je Seite 8.-- bis 20.--
a Umwandlung von Papier-Schuldbriefen in Register-Schuldbriefe 50.-- bis 100.--
b Gläubigerwechsel bei Register-Schuldbriefen 20.-- bis 50.--
Eintragungen, Vormerkungen, Anmerkungen, Bemerkungen und Löschungen im Grundbuch 8.--
Neuanlage (Beschrieb) oder Löschung eines Grundbuchblattes 35.--
Beurkundung von öffentlichen letztwilligen Verfügungen, Eheverträgen, Erbverträgen, Vorsorgeaufträgen, Verpfründungsverträgen und ähnlichen Rechtsgeschäften 60.-- bis 800.--
Beurkundung und Gründung einer Aktiengesellschaft oder einer anderen juristischen Person 200.-- bis 1 300.--
Beurkundung von andern Vorgängen bei Aktiengesellschaften und anderen juristischen Personen 100.-- bis 1 000.--
Bürgschaft, pro Beurkundungsakt vom verbürgten Höchstbetrag im Rahmen von 50.-- bis
Registratur eines Beleges, einer Quittung oder ähnliche Verrichtungen je Seite (A 4) 3.--
Eintrag oder Löschung in den Hilfsregistern ge-