Dieser Normalarbeitsvertrag (NAV) findet Anwendung auf Vollund Teilzeitarbeitsverhältnisse zwischen Arbeitnehmern, die ausschliesslich oder überwiegend hauswirtschaftliche Arbeiten im Kanton Schwyz verrichten, und ihren Arbeitgebern.
Eingeschlossen sind namentlich:
- Au-pairs und Volontäre;
- Arbeitnehmer, die im Haushalt der zu betreuenden Person wohnen und ihre Arbeit im Rahmen einer 24-Stunden-Betreuung erbringen, wobei Jugendliche unter 18 Jahren nicht für diese Art der Betreuung angestellt werden dürfen.