Die Staatsanwaltschaft (Amt) ist in fünf Abteilungen sowie den Zentralen Dienst gegliedert.
Die Abteilungen sind im Regelfall für folgende Bereiche zuständig:
- 1. Abteilung Gewaltdelikte;
- 2. Abteilung Allgemeine Delikte;
- 3. Abteilung Wirtschaftsund qualifizierte Vermögensdelikte, Internetkriminalität;
- 4. Abteilung Fahrlässigkeitsdelikte, aussergewöhnliche Todesfälle, Strassenverkehrsdelikte, Übertretungen;
- 5. Abteilung Jugendstrafsachen.
Dem Zentralen Dienst kommen folgende Aufgaben zu:
- Führung des Amtssekretariats;
- Zuteilung der Geschäfte und Geschäftskontrolle;
- Rechnungswesen und Archiv;
- Bearbeitung weiterer zugewiesener Geschäftsbereiche.