der Kantonsverfassung,
nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates sowie in den Text des Konkordats, beschliesst:
- Der Kanton Schwyz tritt dem Konkordat der Kantone der Nordwest– und Innerschweiz über den Vollzug von Strafen und Massnahmen vom 5. Mai 2006 bei.
- Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
- Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Konkordatstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten in die Gesetzsammlung aufgenommen.
GS 21-113.
SRSZ 100.000. SRSZ 1.1.2015 -- 1 of 1 --