der Kantonsverfassung, 2 auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst:
- Der Kanton Schwyz tritt der geänderten Interkantonalen Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St. Gallen bei.
- Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
- Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Konkordatstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten 3 in die Gesetzsammlung aufgenommen. GS 22-117.
SRSZ 100.000.
Am 1. Januar 2011 (Abl 2010 2779) in Kraft getreten. SRSZ 1.1.2015 -- 1 of 1 --