Lexipedia

315.110

Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt des Kantons Schwyz zur Interkantonalen Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz

(Vom 28. Februar 1974)

Präambel

Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt des Kantons Schwyz zur Interkantonalen Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz 1

(Vom 28. Februar 1974)

Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,

Art. 42 gestützt auf

der Kantonsverfassung, 2 beschliesst:

. Der Kanton Schwyz tritt der Interkantonalen Vereinbarung vom 22. November 1973 über den Salzverkauf in der Schweiz 3 bei.

. Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Beitrittserklärung zu unterzeichnen.

. Mit dem Inkrafttreten der Vereinbarung werden die ihr widersprechenden Erlasse, insbesondere die Verordnung vom 1. Juli 1969 über das Salzregal, 4 aufgehoben.

. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt. Er wird zusammen mit dem Vereinbarungstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten 5 in die Gesetzsammlung aufgenommen.

GS 16-382.

GS 3-161.

GS 16-383.

GS 15-624.

1. Oktober 1975 (GS 16-382). SRSZ 1.1.2015 -- 1 of 1 --