der Kantonsverfassung, 2 beschliesst:
. Der Kanton Schwyz tritt der Interkantonalen Vereinbarung vom 22. November 1973 über den Salzverkauf in der Schweiz 3 bei.
. Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Beitrittserklärung zu unterzeichnen.
. Mit dem Inkrafttreten der Vereinbarung werden die ihr widersprechenden Erlasse, insbesondere die Verordnung vom 1. Juli 1969 über das Salzregal, 4 aufgehoben.
. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt. Er wird zusammen mit dem Vereinbarungstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten 5 in die Gesetzsammlung aufgenommen.
GS 16-382.
GS 3-161.
GS 16-383.
GS 15-624.
1. Oktober 1975 (GS 16-382). SRSZ 1.1.2015 -- 1 of 1 --