Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2024 in Kraft.8
Sie wird im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten in die Gesetzsammlung aufgenommen. -- 8 of 14 -- SRSZ 1.2.2025 9 Anhang 1 Qualitätsstandards für familienergänzende Betreuungsangebote (§ 3 Abs. 2 Ki- BeG)
- Bewilligungspflichtige Angebote Als bewilligungspflichtige Angebote gelten Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung in Kindertagesstätten und Tagesstrukturen (inkl. Randund Ferienzeitbetreuung).
.1 Management und Administration Die Trägerschaft stellt die Qualität der Betreuungseinrichtung und das Kindeswohl sicher.
.2 Rahmenbedingungen und Pädagogik Die Betreuungseinrichtungen verfügen über ein betriebliches und ein pädagogisches Konzept. Die verbindlichen Inhalte werden durch die Fachstelle für Kinderbetreuung festgelegt.
.3 Sicherheit, Gesundheit und Ausstattung Die Trägerschaft stellt die Sicherheit, die Hygiene, den Brandschutz sowie den Schutz vor psychischen und physischen Grenzverletzungen in der Betreuungseinrichtung sicher.
.3.1 Notwendige Konzepte und Prüfberichte
- Die Betreuungseinrichtungen verfügen über ein Sicherheits-, Hygiene-, Unfallund Notfallkonzept. Alle Betreuungspersonen besuchen alle drei Jahre eine Weiterbildung zur Ersten Hilfe bei Kindern.
- Bei Bewilligungserteilung und räumlichen Veränderungen wie Anbauten oder Standortwechsel ist zudem ein Prüfbericht von der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) einzureichen.
- Die Betreuungseinrichtung verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. .3.2 Vorgaben Räumlichkeiten
- Pro Kind müssen mindestens vier Quadratmeter Nettonutzfläche zur Verfügung stehen. Ist ein Aussenraum unmittelbar an die Betreuungseinrichtung angegliedert, so entscheidet die Fachstelle für Kinderbetreuung, ob dieser zur Nettonutzfläche angerechnet werden kann.
- Es stehen genügend Toiletten für die Kinder zur Verfügung.
- Für Mitarbeitende muss eine separate Toilette zur Verfügung stehen.
- Pro Kindergruppe müssen mindestens zwei nutzbare Räume zur Verfügung stehen.
- Bei der Betreuung von Kindern unter zwei Jahren müssen separate Räumlichkeiten für Rückzugsoder Schlafmöglichkeit vorhanden sein. -- 9 of 14 --
- Für eine angemessene Raumakustik und Luftqualität sowie gute Lichtverhältnisse ist gesorgt.
- Die Ausstattung und die Raumaufteilung sind den Bedürfnissen der Kinder angepasst.
- Ein Aussenraum ist vorhanden oder in unmittelbarer Nähe leicht erreichbar.
- Personal
.4.1 Leitung Eine Person mit Leitungsverantwortung verfügt entweder über eine anerkannte Ausbildung gemäss Ziffer 1.4.2 und eine Führungsweiterbildung oder über ein abgeschlossenes Studium im Bereich Pädagogik (HF, FH, Uni).
.4.2 Anerkannte Ausbildungen Die anerkannten Ausbildungen sind in der Liste des Verbandes Kinderbetreuung Schweiz («kibesuisse») definiert.
.4.3 Ausund Weiterbildungskonzept Die Betreuungseinrichtungen verfügen über ein Ausund Weiterbildungskonzept. Sie gewährleisten, dass das Betreuungspersonal mindestens alle zwei Jahre eine Ausoder Weiterbildung besuchen kann.
.4.4 Betreuungsschlüssel Unabhängig vom Betreuungsschlüssel müssen folgende Voraussetzungen beachtet werden:
- Eine Kindergruppe im Kleinkindund Vorschulalter besteht maximal aus 14 Kindern und im Primarstufenalter maximal aus 24 Kindern. Alter Kind in Monaten (Mt.) und Jahren (J.) Kleinkindund Vorschulalter Primarstufenalter Betreuungsqualifikation 3 Mt. bis
- J. ,5 J. bis Primarstufeneintritt Zyklus 1 und 2 Fachpersonen mit anerkannter Ausbildung 3 7 12 Anzahl Kinder Personen im letzten Halbjahr der Ausbildung EFZ 2-3 5-7 9-12 Personen im letzten Studienjahr HF / FH 2-3 5-7 9-12 Volljährige Personen ohne Ausbildung 1 5 9 -- 10 of 14 -- SRSZ 1.2.2025 11
- Während der gesamten Öffnungszeit tragen Fachpersonen über die Kindergruppe die Verantwortung und sind in den Räumlichkeiten sowie bei Exkursionen (Ausflug oder Spaziergänge) anwesend.
- Der Anteil an Fachpersonen am gesamten Betreuungspersonal liegt bei mindestens 50 %.
- Personen in Ausbildung zur Fachperson Betreuung Fachrichtung Kinder EFZ können ab dem letzten Halbjahr der Ausbildung als teilausgebildet angerechnet werden.
- Personen im Studium HF / FH können ab dem letzten Studienjahr als teilausgebildet angerechnet werden.
- Personen, welche ein Praktikum absolvieren oder Zivildienst leisten, werden nicht zum Betreuungsschlüssel gerechnet.
- Bei Exkursionen ausserhalb der Kinderbetreuungseinrichtung ist die Anzahl Kinder pro Altersstufe mindestens um ein Kind zu reduzieren.
- Der erhöhte Betreuungsbedarf eines Kindes gemäss Anhang 2 ist im Betreuungsschlüssel zu berücksichtigen.
- Meldepflichtige Angebote
- Tagesfamilienbetreuung Wer sich allgemein anbietet, Kinder unter zwölf Jahren gegen Entgelt regelmässig zu betreuen, muss dies der Fachstelle für Kinderbetreuung melden und einer Vermittlungsorganisation angehören. Eine Betreuungsperson eines solchen Angebots darf maximal fünf Kinder, inklusive der eigenen Kinder im Primarstufenalter, pro Tag betreuen.
.1.1 Ausund Weiterbildung Eine Betreuungsperson, welche Tagesfamilienbetreuung anbietet, verfügt über den Grundkurs für Tagesfamilienbetreuung und einen Notfallkurs für Kinder.
.1.2 Räumliche Voraussetzungen Die Wohnung oder das Haus bietet Rückzugsmöglichkeit für Ruhe, Schlaf oder Hausaufgaben.
.2 Vermittlungsorganisationen
- Die Vermittlungsorganisation stellt die Sicherheit, die Hygiene, den Brandschutz und die Prävention von psychischen sowie physischen Grenzverletzungen in der Tagesfamilienbetreuung sicher.
- Die Vermittlungsperson verfügt über eine anerkannte Ausbildung als pädagogische Fachberatungsund oder Vermittlungsperson von Tagesfamilien.
- Mittagstische
- Die Trägerschaft oder die Betreuungsperson stellt die Sicherheit, die Hygiene, den Brandschutz sowie den Schutz vor psychischen und physischen Grenzverletzungen am Mittagtischangebot sicher. -- 11 of 14 --
- Mittagstischangebote, welche mehr als acht Stunden pro Woche mindestens acht Kinder über die Mittagspause betreuen, sind bei der Fachstelle für Kinderbetreuung meldepflichtig. Eine Betreuungsperson eines solchen Angebots darf jedoch maximal zehn Kinder betreuen.
.3.1 Ausund Weiterbildung Die Betreuungspersonen von Mittagstischangeboten müssen einen Notfallkurs für Kinder absolvieren. -- 12 of 14 -- SRSZ 1.2.2025 13 Anhang 2