der Kantonsverfassung des eidgenössischen Standes Schwyz vom 23. Oktober 1898, 2 auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst:
- Der Kanton Schwyz tritt der Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) vom 20. Dezember 2002
im Teilbereich C (stationäre Therapieund Rehabilitationsangebote im Suchtbereich) bei.
- Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
- Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt. Er wird im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten
in die Gesetzsammlung aufgenommen.
GS 21-87.
SRSZ 100.000.
GS 21-56 (SRSZ 380.311.1).
In Kraft getreten am 1. Januar 2007 (Abl 2006 2047). SRSZ 1.1.2015 -- 1 of 1 --