Geltungsbereich
Dieses Gesetz regelt die Berechnung der Grundeigentümerbeiträge an die Kosten der Erstellung und des Ausbaus von Groberschliessungsstrassen.
Es findet sinngemäss auch Anwendung:
- auf die amtliche Verteilung der Baukosten von Feinerschliessungsstrassen, die von Flurgenossenschaften erstellt werden (§ 40 Abs. 3 PBG) oder die der Gemeinderat anstelle der pflichtigen Grundeigentümer ausführen lässt