Die Verordnung regelt die Umgestaltung und Umnutzung sowie die Erschliessung des Zeughausareals und der angrenzenden Gebiete als Bestandteil der Entwicklungsachse Urmiberg, Teil Seewen Schwyz.
Der kantonale Nutzungsplan Entwicklungsachse Urmiberg, Teil Seewen Schwyz bezweckt insbesondere,
- die Entwicklung als Arbeitsschwerpunkt von kantonaler Bedeutung;
- die Sicherstellung von zusammenhängenden Flächen für Unternehmen mit hochwertigen Nutzungen und guter Wertschöpfung;
- die Sicherstellung von Flächen für ergänzende öffentliche und kulturelle Nutzungen auf dem Zeughausareal;
- die Sicherstellung einer geordneten und qualitativen Gesamtbebauung unter Einbezug der geschützten Gebäude und Aussenräume sowie einer hinreichenden Erschliessung.