der Wasserrechtsverleihung genannten Wasserwerkanlagen dauert bis 1. Oktober 2030.
- Wasserwirtschaft: Die Ausbauwassermenge der obern Werkstufe soll minimal 2.5 m
/Sek. betragen.
- Landesverteidigung: Die Grundablässe bei den beiden Staudämmen sind beim Ausgleichsbecken Sahliboden für mindestens 10 m
/Sek. und beim Ausgleichsbecken Mettlen für mindestens 5 m
/Sek. zu dimensionieren.