452.420
Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Abänderung der Wasserrechtsverleihung des Bezirkes Schwyz an die AG Elektrizitätswerk des Bezirkes Schwyz zur Ausnützung der Wasserkräfte der Muota
Präambel
452.420 1 Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Abänderung der Wasserrechtsverleihung des Bezirkes Schwyz an die AG Elektrizitätswerk des Bezirkes Schwyz zur Ausnützung der Wasserkräfte der Muota 1 (Vom 17. Juli 1953) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz zieht in Betracht: 1. Die Landsgemeinde des Bezirkes Schwyz hat am 6. Mai 1951 der AG Elek- trizitätswerk des Bezirkes Schwyz eine Konzession zur Ausnützung der Was- serkräfte der Muota erteilt. Der Kantonsrat hat diese Konzession am 13. März 1952 genehmigt. 2 2. Durch Beschluss vorn 3. Mai 1953 hat die Landsgemeinde des Bezirkes Schwyz § 1 Abs. 1 lit. a der Konzession vom 6. Mai 1951 wie folgt geändert: «für die mittlere Gefällsstrecke mit den Stufen Sahli - Mettlen und Mettlen - Balm zwischen den Koten 1135 m und 634 m», Der Bezirksrat Schwyz ersucht um die Genehmigung dieser Konzessionsän- derung. 3. Der Regierungsrat empfiehlt dem Kantonsrat unter Hinweis auf die §§ 5 und 7 des Wasserrechtsgesetzes vom 11. März 1908, dem Gesuch zu entspre- chen. Der Kantonsrat beschliesst: 1. Die Konzessionsänderung wird genehmigt. 2. Der Regierungsrat ist mit dem Vollzug beauftragt. 1 GS 13-483. 2 GS 13-377. SRSZ 1.1.2015
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