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452.650

Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Wasserrechtsverleihung des Bezirks Gersau an die Camenzind + Co. AG, Spinnerei, Gersau, zur Nutzung der Wasserkraft des Teuffibaches in Gersau

(Vom 27. Juni 2007)

Präambel

Wasserkraft des Teuffibaches in Gersau 1

(Vom 27. Juni 2007)

Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,

auf das Gesuch des Bezirksrates Gersau um Genehmigung der von der Bezirksgemeinde Gersau am 11. März 2007 erteilten Wasserrechtsverleihung an die

Camenzind + Co. AG, Gersau, zur Nutzung der Wasserkraft des Teuffibaches, in

der Gefällsstufe zwischen der Entnahmestelle auf Kote 610 m ü. M. und der

Rückgabestelle in den mittleren Dorfbach auf Kote 485 m ü. M. in Gersau, nach

Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates,

beschliesst:

I.

Die vorliegende Wasserrechtsverleihung des Bezirks Gersau wird mit dem in

Ziff. ll aufgeführten Vorbehalt genehmigt.

II.

Art. 5 Vorbehalten bleibt bei

: Der jährliche Wasserzins richtet sich nach § 39 kant. WRG. lll. Dieser Beschluss wird im Amtsblatt veröffentlicht und zusammen mit der Konzession in die Gesetzsammlung aufgenommen.

GS 21-133.

Inkraftsetzung mit Genehmigung per 27. Juni 2007. SRSZ 1.1.2015 -- 1 of 1 --