Die Beliehene ist berechtigt
- die Wasserkraft der Wägitaleraa unter Benützung des bestehenden Stausees Innerthal von der maximalen Staukote dieses Sees von 901.00 m ü. M. bis zur Kote 642.00 m ü. M. (maximale Staukote des Staubeckens Rempen) und
- die Wasserkraft der Wägitaleraa und des Trebsenbaches von der maximalen Staukote des Rempenbeckens 642.00 m ü. M. bis zur Kote 444.45 m ü. M. (Wehr im Unterwasserkanal Siebnen) in den auf Grund der früheren Konzession der Bezirksgemeinde der March vom
- Januar 1918 und des Nachtrages vom 14. Mai 1920 erstellten und beizubehaltenden Kraftwerkanlagen auszunützen. Die erwähnten Höhenkoten beziehen sich auf den Horizont R. P. N. 373.60 m ü. M. Diese Anlagen, deren Ausführungspläne gemäss § 6 Abs. 4 der Konzession vom
- Januar 1918 dem Bezirk March am 19. September 1928 übergeben wurden, umfassen im wesentlichen: obere Stufe:
- Staumauer Innerthal mit Überlauf und Grundablass
- Wasserfassung Innerthal
- Druckstollen von der Wasserfassung Innerthal durch den rechtsseitigen Talhang nach dem Spitzberg
- Wasserschloss am Spitzberg
- Druckleitung vom Wasserschloss nach der Zentrale Rempen
- Zentrale Rempen untere Stufe:
- Staumauer Rempen mit Überläufen, Grundablass und Wasserfassung Rempen
- Wasserfassung im Trebsenbach mit Zuleitungsstollen zum Ausgleichsbecken Rempen
- Druckstollen von der Wasserfassung Rempen durch den rechtsseitigen Talhang nach dem Stockberg SRSZ 1.1.2015 -- 1 of 6 --
- Wasserschloss am Stockberg
- Druckleitung vom Wasserschloss nach der Zentrale Siebnen
- Zentrale Siebnen mit Schaltanlage
- Ausgleichsbecken mit Regulierwehr und Geschieberinne der Wägitaleraa bei der Zentrale Siebnen
- Übertragungsleitungen zwischen den beiden Zentralen sowie zwischen den Zentralen und den übrigen Anlageteilen.