der Kantonsverfassung, 1 nach Einsicht in den Bericht des Regierungsrates, beschliesst:
- Der Kanton Schwyz tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die Regulierung des Abflusses des Vierwaldstättersees (IVRV) bei.
- Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
- Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Text der Vereinbarung im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten 2 in die Gesetzsammlung aufgenommen. GS 21-128. SRSZ 1.1.2015 -- 1 of 1 --