der Kantonsverfassung, 2 nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates sowie in den Text des Konkordates, beschliesst:
- Der Kanton Schwyz tritt dem Konkordat über die Grundlagen der Polizei- Zusammenarbeit in der Zentralschweiz (Polizeikonkordat Zentralschweiz) vom 6. November 2009 bei.
- Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
- Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Konkordatstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten 3 in die Gesetzsammlung aufgenommen. GS 22-115.
SRSZ 100.000.
Teilinkraftsetzung (ohne Abschnitt II.) am 30. November 2010 (Abl 2010 2778). Abschnitt II. ist per 13. Januar 2011 in Kraft gesetzt. SRSZ 1.1.2015 -- 1 of 1 --