Die Eigentümer sind verpflichtet, Gebäude und andere Anlagen des Hochbaus gegen Feuerund Elementarschäden zu versichern, sofern der Versicherungswert des einzelnen Objektes Fr. 5000.-- übersteigt.
Die Versicherer sind zur Gewährung von Versicherungsschutz verpflichtet. Findet sich keine Gesellschaft zur Übernahme eines Risikos bereit, so wird der Schutz durch die Versicherer gemeinsam gewährt.
Der Regierungsrat schliesst mit den im Kanton Schwyz die Feuerversicherung betreibenden Versicherungsgesellschaften eine Vereinbarung ab.
Das Verwaltungsgericht entscheidet über Streitigkeiten, die sich zwischen den Vertragspartnern aus der Anwendung dieser Vereinbarung ergeben.