Inhaber einer Bewilligung eines anderen Kantons, die ihren Gesundheitsfachberuf nach Bundesrecht während längstens 90 Tagen pro Kalenderjahr im Kanton Schwyz in eigener fachlicher Verantwortung ausüben wollen, haben dies beim Amt für Gesundheit und Soziales schriftlich zu melden. Mit der Meldung sind die Kopien der Berufsausübungsbewilligungen anderer Kantone und Unbedenklichkeitserklärungen der zuständigen Bewilligungsbehörden einzureichen.
Angehörige ausländischer Staaten, die aufgrund staatsvertraglicher Bestimmungen während längstens 90 Tagen pro Kalenderjahr einen Gesundheitsfachberuf -- 11 of 16 --
nach Bundesrecht in der Schweiz ohne Bewilligung in eigener fachlicher Verantwortung ausüben dürfen, müssen sich gemäss dem Verfahren melden, das im Bundesgesetz über die Meldepflicht und die Nachprüfung der Berufsqualifikationen von Dienstleistungserbringer in reglementierten Berufen vom 14. Dezember 20129 festgelegt ist.
Sie dürfen ihren Beruf erst ausüben, wenn das Amt für Gesundheit und Soziales die Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen bestätigt hat.