der Verfassung des eidgenössischen Standes Schwyz vom
- Oktober 1898,2 auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst:
- Der Kanton Schwyz tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) vom 14. März 2008 bei.
- Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
- Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Vereinbarungstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten in die Gesetzsammlung aufgenommen.3 GS 22-41.
SRSZ 100.000.
Am 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt (Abl 2009 98). SRSZ 1.1.2015 -- 1 of 1 --