der Kantonsverfassung, 2 auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst:
- Der Kanton Schwyz tritt dem geänderten Konkordat betreffend das Laboratorium der Urkantone bei.
- Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
- Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Konkordatstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten 3 in die Gesetzsammlung aufgenommen. GS 22-38.
SRSZ 100.000.
1. Januar 2009 (Abl 2009 66). SRSZ 1.1.2015 -- 1 of 1 --