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611.110

Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Schulkoordination

Präambel

611.110 1 Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Schul- koordination 1 (Vom 22. April 1971) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf die §§ 31 Abs. 1 und 42 der Kantonsverfassung, 2 nach Einsicht- nahme in einen Bericht des Regierungsrates, auf Antrag einer Spezialkom- mission, beschliesst: 1. Der Kanton Schwyz tritt dem interkantonalen Konkordat über die Schulkoor- dination bei, wie es von der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren am 29. Oktober 1970 beschlossen wurde. 3 2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt. 3. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Konkordatstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten in die Gesetzsammlung aufgenommen. 1 GS 16-45. 2 GS 3-161. 3 GS 16-46. SRSZ 1.1.2015

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