der Kantonsverfassung,
nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates sowie in den Text der Interkantonalen Vereinbarung, beschliesst:
- Der Kanton Schwyz tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die Gründung einer interkantonalen Umweltagentur bei.
- Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Vereinbarungstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten
in die Gesetzsammlung aufgenommen.
- Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Abl 2003 1924.
SRSZ 100.000.
Am 5. April 2004 in Kraft getreten (Abl 2005 186). SRSZ 1.1.2015 -- 1 of 1 --