Zuständigkeiten
- Bildungsdepartement
Das Bildungsdepartement ist das zuständige Departement gemäss Denkmalschutzgesetz.
Es nimmt insbesondere die folgenden Aufgaben wahr:
- Ausübung der unmittelbaren Aufsicht über die Denkmalpflege und die Archäologie;
- Zusicherung des Kantonsbeitrages an ein Schutzobjekt bis und mit Fr. 800 000.--;
- Information der betroffenen Grundeigentümer über die Schutzwürdigkeit ihrer Bauten im Rahmen der Inventarbereinigung.