Der Kanton Schwyz tritt dem Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Luftseilbahnen und Skilifte gemäss den Beschlüssen der Gründungsversammlung vom 15. Oktober 1951 bei.
783.110
Kantonsratsbeschluss über den Beitritt des Kantons Schwyz zum Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Luftseilbahnen und Skilifte
(Vom 15. Dezember 1953)
Präambel
die nicht eidgenössisch konzessionierten Luftseilbahnen und Skilifte 1
(Vom 15. Dezember 1953)
Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,
auf den Antrag des Regierungsrates,
beschliesst:
Art. 1
Art. 2
Dieser Beschluss wird mitsamt dem Text des Konkordates veröffentlicht und dem fakultativen Referendum nach § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt.
Art. 3
Der Regierungsrat ist mit dem Vollzug beauftragt.
GS 13-663. SRSZ 1.1.2015 -- 1 of 1 --