Pauschalgebühren Für die Tätigkeiten des Verkehrsamts werden folgende Gebühren erhoben:
- Gebühren für die Schiffsprüfung Fr. Schiffe ohne Maschinenantrieb (Ruderboote und dergleichen) 40.-- Segelschiffe bis 6 m Länge 40.-- bis 7 m Länge 65.-- bis 8 m Länge 80.-- bis 9 m Länge 110.-- bis 10 m Länge 130.-- über 10 m Länge 140.-- Zuschlag für Segelschiffe mit Aussenbordmotor 15.-- für Segelschiffe mit Innenbordmotor 30.-- Aussenbord Innenbord Fr. Fr. Motorschiffe bis 4 m Länge 50.-- 80.-- bis 6 m Länge 65.-- 95.-- bis 8 m Länge 95.-- 130.-- bis 10 m Länge 130.-- 150.-- über 10 m Länge 140.-- 180.-- Güterschiffe ohne Maschinenantrieb 80.-- Güterschiffe mit Maschinenantrieb bis 200 Tonnen 170.-- bis 500 Tonnen 220.-- über 500 Tonnen 260.-- Schiffe zum Schleppdienst für Spezialzwecke 120.-- schwimmende Geräte 80.-- Nachkontrolle beanstandeter Schiffe 60.-- Abnahme zusätzlicher Motoren 20.-- Zuschlag für die erstmalige Zulassung nicht typengeprüfter Schiffe ohne oder mit Maschinenantrieb 50.-- Zuschlag für die Durchführung einer Geräuschmessung 100.-- -- 1 of 4 --
- Gebühren für Schiffsführerprüfungen Fr. Theorieprüfung 30.-- praktische Prüfung Kategorie A 120.-- Kategorie D 180.-- Kategorie B, C, E 360.--
- Ausstellgebühren Fr. Ausfertigung von Ausweisen 50.-- Ausstellung von Ausweisen infolge Verlust, Namensänderung, Versicherungswechsel, Eintrag oder Aufhebung von Auflagen oder technischen Daten, Ablauf der Gültigkeitsdauer 30.-- Erteilung von Wasserungsbewilligungen 40.-- Erteilung von Ausnahmebewilligungen für Schiffführerprüfungen in einem anderen Kanton 30.-- Ausfertigung von Bescheinigungen über Schiffsführerprüfungen ausserkantonaler Bewerber 30.-- Verfügungen (Schiffsausweisund/oder Schilderentzug) 120.-- Erteilung Einzugsauftrag von Ausweis und/oder Schildern an die Polizei 120.-- Administrativmassnahmen (Entzüge, Verweigerungen, Aberkennungen, Fahrverbote, Verwarnungen, Aufhebungen usw.) 50.-- bis 750.-- besondere Bewilligungen 15.-- bis 300.--