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Gebührentarif

(Vom 7. März 2023)

Präambel

Gebührentarif 1

(Vom 7. März 2023)

Der Regierungsrat des Kantons Schwyz,

gestützt auf § 1 Abs. 2 der Gebührenordnung vom 20. Januar 1975,2

beschliesst:

I.

Für Tätigkeiten der Verwaltung werden Gebühren nach diesem Tarif erhoben. Vorbehalten bleiben die Gebührenvorschriften der Spezialgesetzgebung. Nicht auf-

geführt sind Gebühren, die bereits in der Gesetzsammlung veröffentlicht wurden

oder bundesrechtlich geregelt sind.

Ansätze/Fr.

Departement des Innern

Departementssekretariat

1. Bewilligung zur

Aufnahme von Pflegekindern zur späteren Adoption bis 4 000

2. Adoptionen bis 3 000

3. Namensänderungen bis 1 000

4. Bürgerrechtsentlassungen 50- 300

Amt für Gesundheit und Soziales

5. Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung

von medizinischen Fachpersonen 500- 1 000

6. Ausstellung Unbedenklichkeitserklärung 50- 150

7. Ausstellung Certificate of Good Standing 150- 250

8. Bewilligung zur Entbindung von der beruflichen

Schweigepflicht 0- 400

9. Bewilligung für ambulante medizinische Organisationen

oder Einrichtungen 500- 4 000

10. Umgang mit Heilmitteln

a) Bewilligung Apotheken, Drogerien,

Patientenapotheken (Selbstdispensation),

Spitalund Heimapotheken 300- 2 000

b) Bewilligung zur Lagerung von Blut und Blutprodukten 500- 800

c) Periodische Kontrollen 500- 1 200

d) Ausserordentliche Kontrollen 500- 4 000

e) Prüfung Baugesuch 150- 500

-- 1 of 14 --

f) Betäubungsmittelverfügung 300- 500

g) Rücknahme Betäubungsmittel von Betrieben

mit Swissmedic-Bewilligung 50- 500

h) Bearbeitung periodische und ausserordentliche

Kontrollen (inklusive Mahngebühren) 30- 400

i) Meldebestätigung für Arzneimittel nach eigener

Formel (pro Arzneimittel) 80- 120

11. Beschlagnahmungsverfügung 300- 1 500

12. Verfügung ausserordentlicher Aufsichtsverfahren 400- 10 000

13. Betriebsbewilligungen für Spitäler 2 000- 10 000

14. Tarifgenehmigungsund festsetzungsverfahren KVG 0- 20 000

15. Nachbearbeitung Spitex-Statistik (inklusive Mahngebühren)30- 400

16. Betriebsbewilligungen für soziale Einrichtungen 500- 8 000

17. Änderung Betriebsbewilligung für soziale Einrichtungen 100- 500

18. Baugesuche soziale Einrichtungen ohne Kantonsbeiträge 150- 500

19. Baugesuche soziale Einrichtungen gemäss Richtlinien

Bau mit Kantonsbeiträgen 300- 2 000

20. Bauabnahme für soziale Einrichtungen 100- 1 500

21. Sozialhilferechtliche Geschäfte 50- 1 000

Kindesund Erwachsenenschutzbehörden

22. Gebühren im Erwachsenenschutzbereich:

a) Abnahme und Prüfung eines Berichtes des Beistandes 160

b) Abnahme und Prüfung einer Rechnung des Beistandes

Fr. 160.-- plus 1 ‰ vom Vermögen ab Fr. 15 000.-- bis 5 000

c) Errichtung einer Massnahme des Erwachsenenschutzes

Art. 388 (

bis 398 ZGB) 480

  1. Anpassung oder Aufhebung einer Massnahme des

Art. 399 Erwachsenenschutzes (

und Art. 414 ZGB) 320

  1. Verzicht auf die Errichtung einer Massnahme des

Art. 389 Erwachsenenschutzes (

ZGB) idR 0

  1. Abnahme Inventar (Art. 405 Abs. 2 ZGB) Fr. 160.-- plus ½ ‰ vom Vermögen ab Fr. 100 000.-- bis 5 000
  2. Übernahme einer Massnahme des Erwachsenenschutzes

Art. 442 (

ZGB) 320

  1. Beistandswechsel, sofern dieser nicht aus betrieblichen Gründen erforderlich war 320
  2. Beschlussfassung über die Unterbringung in einer geeigneten Einrichtung und Entlassung aus derselben (Art. 428 ZGB) idR 0
  3. Entscheide betreffend zustimmungsbedürftige Geschäfte nach Aufwand bei einem Stundenansatz von Fr. 160.--

Art. 416 (

und 417 ZGB) 160- 3 000

  1. Entscheide betreffend Einschränkung der Bewegungsfreiheit

Art. 385 von Heimbewohnern (

f. ZGB) idR 0

  1. Entscheide betreffend Vertretungsrecht der Ehepartner oder der eingetragenen Partner bzw. Ausfertigung einer Urkunde hierüber nach Aufwand bei einem Stundenansatz

Art. 376 von Fr. 160.-- (

ZGB) 160- 1 000 -- 2 of 14 --

  1. Prüfung Vorsorgeauftrag und Auftragseinweisung nach Aufwand bei einem Stundenansatz

Art. 363 von Fr. 160.-- (

ff. ZGB) 160- 3 000

  1. Einschreiten bei Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag nach Aufwand bei einem Stundenansatz

Art. 368 von Fr. 160.-- (

und 373 ZGB) 160- 3 000

  1. Im Kindesund Jugendschutzbereich werden in der Regel keine Gebühren erhoben mit folgenden Ausnahmen:
  2. Abklärungsberichte in Scheidungsund Trennungsverfahren für den Zivilrichter (Art. 133 f. ZGB), nach Aufwand bei einem Stundenansatz von Fr. 160.-- 160- 5 000
  3. Anordnungen über den persönlichen Verkehr

Art. 273 ( S

ZGB), nach Aufwand bei einem tundenansatz von Fr. 160.-- 160- 5 000

  1. Genehmigung eines Unterhaltsvertrages (Art. 287 ZGB)
  2. für ein Kind 320
  3. für zwei Kinder 480
  4. ab drei Kindern 640
  5. Feststellungsverfügung des gescheiterten Einigungsversuches betreffend Regelung des Unterhaltes

Art. 198 (

Bst. bbis ZPO) 320

  1. Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge (Art. 298a ZGB)
  2. für ein Kind 160
  3. für zwei Kinder 320
  4. ab drei Kindern 480
  5. Beurteilung/Regelung bzw. Neubeurteilung/Neuregelung

Art. 298b der elterlichen Sorge (

und 298d ZGB)

  1. für ein Kind 160
  2. für zwei Kinder 320
  3. ab drei Kindern 480
  4. Abnahme Inventar über das Kindesvermögen (Art. 318 Abs. 2 und 3 ZGB) ab einem Vermögen von Fr. 100 000, ½ ‰ des Vermögens bis 2500
  5. Entscheide betreffend zustimmungsbedürftige

Art. 416 Geschäfte (

ZGB) nach Aufwand ab einem Vermögen von Fr. 50 000 bei einem Stundenansatz von Fr. 160 160- 1 000

  1. Im Rahmen der Aufsicht über die Familien-, Tagesund Heimpflege gemäss PAVO werden in der Regel keine Gebühren erhoben mit folgenden Ausnahmen:
  2. Entzug einer Pflegeplatzbewilligung (Art. 11 PAVO) 480
  3. Zusatzaufwand aufgrund von Nicht-Einhalten von Auflagen, Nachprüfung bzw. Entzug einer Heimpflegebewilligung nach Aufwand bei einem

Art. 13 Stundenansatz von Fr. 160.-- (

ff. PAVO) 160- 5 000 -- 3 of 14 --

  1. Entschädigung für die Führung eines Mandates im

Erwachsenenschutzbereich ohne Vermögensverwaltung (pro ordentlicher Berichtsperiode):

  1. Grundentschädigung 2 000
  2. zusätzliche Entschädigung für ausserordentliche Aufwendungen ab einem Zusatzaufwand von fünf Stunden pro Stunde Fr. 100.-- 100- 3 000
    1. Entschädigung für die Führung eines Mandates im Erwachsenenschutzbereich mit Vermögensverwaltung (pro ordentliche Berichtsperiode):
  3. Grundentschädigung von Fr. 2 000.-- plus vermögensabhängige Entschädigung von 8 ‰ ab einem Vermögen von Fr. 15 000 bis 25 000
  4. zusätzliche Entschädigung für ausserordentliche Aufwendungen ab einem Zusatzaufwand von fünf Stunden pro Stunde Fr. 100.-- 100- 3 000
    1. Im Kindesschutzbereich werden in der Regel keine Entschädigungen für die Mandatsführung erhoben mit folgender Ausnahme:
  5. Vertretungsbeistandschaft nach Art. 306 Abs. 2 ZGB nach Aufwand Volkswirtschaftsdepartement Departementssekretariat
    1. Grundstückerwerb durch Personen im Ausland (Bewilligungen) 830- 1 000 Aufhebung einer Auflage 220 Aufhebung eines Bewilligungsentscheides 60 Verlängerung der Frist zum Baubeginn 220 Feststellung der Nichtbewilligungspflicht sowie negative Verfügungen 690- 1 000 Widerruf eines Gesuchs 250 Sonstige rechtsverbindliche Abklärungen im Zusammenhang mit der Bewilligungspflicht 150- 400
    2. Verfügungen für Rückerstattungen bei Zweckentfremdungen oder gewinnbringendem Verkauf (Wohnungsbau) 150- 500
    3. Allgemeinverbindlicherklärung von Rahmenmietverträgen 400- 2 000
    4. Erteilung und Entzug von Bewilligungen nach Art. 39 Konsumkreditgesetz (KKG) 200- 1 500 Amt für Arbeit

Art. 4 5. Kurzaufenthaltsbewilligung

. Kurzaufenthaltsbewilligung

VEP (EG-2) bis zu 4 Monate 30 -- 4 of 14 --

Art. 4 6. Kurzaufenthaltsbewilligung

. Kurzaufenthaltsbewilligung

VEP (EG-2) länger als 4 Monate 115 Rückkehrer in den gleichen Betrieb 30

Art. 4 7. Aufenthaltsbewilligung

. Aufenthaltsbewilligung

VEP (EG-2) öffentliche Arbeitgeber 170

Art. 4 Aufenthaltsbewilligung

VEP (EG-2) private Arbeitgeber 200

Art. 4 Aufenthaltsbewilligung Selbstständigerwerbende

VEP (EG-2) -

  1. Jahresaufenthaltsbewilligung Art. 33 AuG (erstmalige Bewilligungen zulasten des kantonalen Kontingentes) 400
  2. Verlängerung der Jahresbewilligung 50
    1. Kurzaufenthaltsbewilligung Art. 19 Abs. 4. Bst. aVZAE (4-Monatebewilligung oder 120 Tage sporadisch im Jahr) 110
  3. Verlängerung der Kurzaufenthaltsbewilligung 50
    1. Kurzaufenthaltsbewilligung Art. 32 AuG (erstmalige Bewilligung zulasten des kantonalen Kontingentes)
  4. erstmalige Bewilligung >4 und <= 12 Monate 250
  5. Verlängerung (bis längstens 24 Monate) 55
  6. Au-pair-Angestellte 180
    1. Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit (Art. 19 AuG) 75
    2. Aufnahme der Erwerbstätigkeit / N und F Ausweis

Art. 52 (

und 53 VZAE) 75

  1. Stellen-, Berufsoder Kantonswechsel / N und F Ausweis

Art. 64 (

VZAE) 50

  1. Verlängerung der Arbeitsbewilligung / N und F Ausweis

Art. 52 (

und 53 VZAE) 50

  1. Festlegung der Höchstzahl pro Betrieb für Cabaret- Tänzerinnen (Art. 34 Abs. 5 VZAE)
  2. erstmalige Festlegung 560
  3. Änderung (Besitzerwechsel, Kontingentsänderung usw.) 350
    1. Androhung oder Anordnung einer Sanktion

Art. 122 (

AuG) 110- 350

  1. Bewilligungsgebühr für Arbeitsvermittlungsstellen und Personalverleihbetriebe 700- 1 500
  2. Änderung der Bewilligungen 200- 800
    1. Arbeitszeitbewilligungen (Arbeitsgesetz und Ruhetagsverordnung) 80- 1 000
    2. Betriebsbewilligungen Arbeitsinspektorat 120- 1 000 Amt für Wirtschaft / Handelsregister
    3. Beglaubigter Handelsregisterauszug 35- 50
    4. Kopien von Registerbelegen, pro Seite 1 mind. 30
    5. Beglaubigung einer Unterschrift HRegV 10
    6. Beglaubigung eines Eintragungsbeleges 10
    7. Erstellung einer Anmeldung 30- 100
    8. Expresszuschlag: Eintragungsbestätigung vor SHAB-Publikation / besondere Dringlichkeit 100
    9. Vorprüfung von Eintragungsbelegen, pro Stunde 100- 250 -- 5 of 14 --
    10. Einsicht in Eintragungsbelege am Schalter, pro Dossier 20
    11. Aufforderung usw. nach Art. 152-155 HRegV 50- 200
    12. Korrespondenz, Telefonate usw. (nach Aufwand) 10- 100
    13. Juristische Auskünfte, Stellungnahmen, Gutachten

und weitere juristische Dienstleistungen, pro Stunde 100- 250 Amt für Landwirtschaft

  1. Verfügungen im Landwirtschaftsbereich 150- 8 000
  2. Abklärungen und Beratungen im bäuerlichen Bodenund Pachtrecht, pro Stunde bis 120
  3. Pachtverträge und Pachtzinsschätzungen bis 300
  4. Kontrolle und Beratung für speziell aufwendige Elemente der Biodiversitäts-, Landschaftsqualitäts-, Produktionssystemund Ressourceneffizienzbeiträge, pro Stunde 70- 120
  5. Überprüfung der Abwässersituation bei GEP, pro Stunde bis 120
  6. Prüfung und Genehmigung von Vernetzungsund Landschaftsqualitätsprojekten, pro Stunde bis 120
  7. Erstellung neuer und Änderung bestehender Nährstoffbilanzen für Direktzahlungsbetriebe bis 100
  8. Kontrollkostenabzug für Zahlungen an die Landwirtschaft (Kontrollmassnahmen):  Direktzahlungen (0.6 %) 120- 400  Sömmerungsbeiträge 0.6 %  Direktzahlungen (Bio-Betriebe; 0.3 %) 70- 200
  9. Sömmerungstaxen für ausserkantonales Sömmerungsvieh, je GVE 6
  10. Einzelbetriebliche Kontrollen und Expertisen für Dritte, pro Stunde 70- 120
  11. Abzug für Bauberatung und Budgetplanung auf Basis der beitragsberechtigten Kosten 5‰
  12. Projektierungen und Bauleitungen 2- 14% Amt für Raumentwicklung
  13. Baubewilligungen
  14. Stundenansatz 140- 160
  15. Planungsund Baugesetz 200- 50 000
  16. Raumplanungsgesetz 100- 4000
    1. Genehmigungen
  17. Gestaltungspläne 1 000- 15 000
  18. Nutzungsplanungen 500- 15 000
  19. komm. Richtplanungen 500- 10 000
    1. Bergregal und Nutzung des Untergrundes
  20. Bewilligungen 200- 5 000
  21. Rahmenkonzessionen und Konzessionen 500- 10 000 -- 6 of 14 --

Amt für Migration

  1. Ausweis N (Asylverfahren)
  2. Erstmalige Bewilligung 0
  3. Verlängerung 26.50
  4. Stellenantritt / Stellenwechsel / Verlängerung mit Erwerb 32.50
    1. Ausweis F (Vorläufige Aufnahme) 65
    2. Erteilung der Bewilligung mit Auflagen 150- 500
    3. Nichterteilung der Bewilligung (Ausweis C, B, L, G) 500
    4. Nichtverlängerung der Bewilligung (Ausweis C, B, L, G) 500
    5. Feststellungsverfügung, Erlöschen der Bewilligung (Ausweis C, B) 100- 400
    6. Androhung des Widerrufs der Bewilligung (Ausweis C, B, L, G) 500
    7. Widerruf der Bewilligung (Ausweis C, B, L, G) 800
    8. Ablehnung des Familiennachzuges 800
    9. Ablehnung des Kantonswechsels 500
    10. Ablehnung des Härtefalls 400
    11. Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung 300
    12. Ablehnung der Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung 500
    13. Nichteintreten auf ein Gesuch 150- 400
    14. Sistierung eines Verfahrens 400
    15. Abschreibung eines Verfahrens 300
    16. Wiedererwägungsweise Aufhebung einer Verfügung 0- 300
    17. Wohnsitzbestätigung 15
    18. Mahngebühren (1./2. Mahnung) 10 / 25 Bildungsdepartement Amt für Mittelund Hochschulen
    19. Ausfertigung Zeugnisduplikate / Kartonumschlag für Zeugnisse 20- 170
    20. Raumbenützung an Mittelschulen 20- 750 Amt für Berufsbildung
    21. Raumbenützung an Berufsfachschulen 50- 550
    22. Ausfertigung Duplikate von Zeugnissen und Ausweisen 30- 60 EFZ 60 Notenausweis 50 -- 7 of 14 --

Amt für Berufsund Studienberatung

  1. Dienstleistungen für Dritte, pro Stunde 100- 200
  2. Kostenpflichtige Arbeitsmittel 10- 100
  3. Erweitertes Beratungsangebot gemäss § 7 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Berufsbildung, Berufsberatung und Weiterbildung vom 31. Oktober 2006, pro Std. 100- 200
  4. Raumbenützung der Schulungsräume 50- 400
  5. Mahngebühren 10- 20 Amt für Kultur
  6. Nachforschungen, Auskünfte, Transskriptionen, pro halbe Stunde 50
  7. Bedienung/Beratung von Forschern im Staatsarchiv (im Gegenrecht) kostenlos
  8. Wappenauskünfte 5- 50
  9. Beglaubigungen, je Seite 10- 25
  10. Denkmalpflege, Restaurierungen, baulicher Heimatschutz, Beratung kostenlos Expertisen, pro halbe Stunde 50
  11. Bilddokumentation, Reproduktionen, pro halbe Stunde 50
  12. Technische Reproduktionen (Kopie, Scans, Fotorepros usw.) -.50- 50
  13. Einschreibegebühr inklusive Leserausweis, Ersatzausweis
  14. Kinder und Volksschüler 8
  15. übrige Personen 20 Mahngebühren (1./2./3. Mahnung) 4 / 15 / 30 Buchreservationen 2 Interbibliothekarische Bestellungen 12
    1. Internetbenützung, pro halbe Stunde 2
    2. Verkauf antiquarischer Bücher 1- 5
    3. Raumvermietung Untergeschoss, pro Anlass 100 Sicherheitsdepartement Polizei
    4. Motorfahrzeugbetrieb Ausrücken Motorfahrzeuge (Grundpauschale) 60 zusätzlich ab 31 Kilometer pro Kilometer 2
    5. Bewilligungen Verkehrsbeschränkungen (Umleitungen, Umzüge usw.) 10- 500
    6. Bewilligungen Rad-Motorsport-Laufveranstaltungen usw. 55- 500
    7. Augenschein Reklamen/Signalisationen/Markierungen, pro Stunde 120
    8. Begleitung von Ausnahmetransporten, pro Stunde 120 -- 8 of 14 --
    9. Verkehrsund Sicherheitsdienst an Veranstaltungen,

pro Stunde 120

  1. Einsatz Diensthundeführer, pro Stunde 150
  2. Einsatz Sonderelektronik 50- 1 000
  3. Verkehrspolizeieinsätze zugunsten Privater, pro Stunde 120
  4. Bewilligung Reklamen/Signalisationen 40- 1 000
  5. Einsätze Seepolizei Polizeitaucher im Wassereinsatz, pro Stunde 150 Polizeitaucher im Boot oder an Land, pro Stunde 120 Motorboote, pro Stunde 100- 150 Weidling, Schlauchboot, pro Stunde 80 Hebekissen, pro Einsatz 100 Bojen, Leinen und anderes Hilfsmaterial 10- 700
  6. Übermittlung von Alarmen auf die Einsatzzentrale der Kantonspolizei, Anschlussgebühren (ausgenommen Brandmeldeanlagen, einmalig) 500 Abonnementsgebühr monatlich pro Anschluss (ausgenommen Brandmeldeanlagen) 60 Fehlalarmgebühr (Überfallund Einbruchalarme, Kapound externe Empfangsstellen) 360
  7. Gefangenenund Personentransporte, pro Stunde 120
  8. Entgelt für polizeiliche SchKG-Tätigkeit, pro Stunde 120
  9. Unterbringungspauschale bei Polizeigewahrsam 100- 500 (Ausnüchterung)
  10. Erkennungsdienstliche Behandlungen zu privaten Zwecken 60
  11. Bewilligung gemäss Hooligankonkordat 200- 500 Amt für Militär, Feuerund Zivilschutz
  12. Übungsanlage für Feuerwehr und Zivilschutz, UFZ, Wintersried Übungsgelände, pro Tag 50- 500 Brandhaus (ohne Verpflegung)
  13. Abend, pro Person 120
  14. ½ Tag, pro Person 150
  15. ganzer Tag, pro Person 290 Brandkojen, pro Stunde 150 Brandfläche, pro Stunde 1 050 Klassenzimmer, Büros, Gruppenarbeitsraum, pro Tag, (inklusive IT, Beamer, Prokischreiber, Flipchart) 100 Effektiver Aufwand bei Verrechnung von Material bei Benützung der Brandanlage 100%
    1. Ausbildungszentrum, pro Tag Büros, Klassenzimmer, (inklusive IT, Beamer, Prokischreiber, Flipchart) 50- 100 Säle (inklusive IT, Beamer, Prokischreiber, Flipchart) 300- 550 Lautsprecheranlage und technische Bedienung, pauschal 200 Unterkunft/Zimmer (inklusive Kurtaxe) 35- 70 Zuschlag 1-4 Nächte 25% -- 9 of 14 --
    2. Regionale Reparaturstelle

Arbeitsleistungen, pro Stunde 80- 100 Benützung Atemschutzanlage, pro Tag 100- 300 Abfüllstation Pressluftflaschen, pro Stück 10- 20

  1. Bewilligungen baulicher Zivilschutz (Schutzraumbaupflicht), pro Stunde 80- 140
  2. Bewilligungen vorbeugender Brandschutz (Gebäude und Räume mit hoher Brandgefahr oder grosser Personengefährdung), pro Stunde 80- 140
  3. Expertisen, pro Stunde 80- 140
  4. Miete von Fahnen und Kostümen 5% der Anschaffungskosten
  5. Löschungsschreiben bei Betreibungseinträgen (Wehrpflichtersatzabgbe) 50 Finanzdepartement Steuerverwaltung
  6. Entschädigung für Verkehrswertund Projektschätzungen im Fremdauftrag, pro Stunde 160
  7. Bearbeitungsgebühr für nicht steuerlich begründete Kopieraufträge und Akteneditionen im Privatinteresse 20- 1 000
  8. Erlass von Nachsteuerverfügungen, Steuerstrafverfügungen, Einstellung von Steuerstrafuntersuchungen, pro Stunde bis 180
  9. Bescheinigungen 15- 500
  10. Fahrzeugspesen (Grundpauschale) 30 zusätzlich ab Kilometer 31 pro Kilometer -.75 Baudepartement Tiefbauamt
  11. Durchleitung Dritter (Grabarbeiten), Grundtaxe 320 Benützungsgebühr je Meter Werkleitung unabhängig der Anzahl und der Aussendurchmesser für privaten Gebrauch, im Strassengebiet 25 + Arbeitsaufwand + adm. Aufwand Benützungsgebühr je Meter Werkleitung bis Summe aller Werkleitungsaussendurchmesser 60 cm, für den öffentlichen Gebrauch (Gas, Wasser, Strom), im Strassengebiet 8 + Arbeitsaufwand + adm. Aufwand Benützungsgebühr je Meter Werkleitung ab der Summe Werkleitungsaussendurchmesser 60 cm, für den -- 10 of 14 --

öffentlichen Gebrauch, im Strassengebiet 25 + Arbeitsaufwand + adm. Aufwand

  1. Vorübergehende Inanspruchnahme des öffentlichen Strassengebietes (Grundtaxe) 150 Gebühr je m2 und Tag (ab 6. Tag) 0.6 (1) + Arbeitsaufwand + adm. Aufwand
  2. Mitbenützung der kantonseigenen Kanalisationen im Verhältnis des Interesses + Arbeitsaufwand + adm. Aufwand
  3. Verlängerung einer abgelaufenen Bewilligung 75
  4. Gebühr Verfügung Verkehrsanordnungen 350- 700 Vorteilsabgaben 150 + Arbeitsaufwand + adm. Aufwand
  5. Grundpauschale sämtlicher Baubewilligungen (Bearbeitung von Einfahrtsbewilligungen, Näherbaurechte, Auflagen für Baubewilligungen Gemeinden usw.) 200 + Arbeitsaufwand
  6. Stundenansätze Dienstleistungen der Strassenverwaltung Amtsvorsteher / Abteilungsleiter, pro Stunde 180 Ingenieure und Verkehrsplaner, pro Stunde 155 Sachbearbeiter, pro Stunde 130 Technisches Personal (Strassenmeister), pro Stunde 115 Schreibgebühr (Sekretariat), pro Stunde 100 Betriebspersonal, pro Stunde 90 Dritte, nach Aufwand Regieansätze SBV (Schweiz. Baumeisterverband)
  7. administrativer Aufwand bei der Verrechnung von Dienstleistungen und Arbeiten für Dritte, 5% Lieferungen von Material, Reisekosten/ der Rechnungssumme Deplacement maximal 200 Amt für öffentlichen Verkehr
  8. Betriebsbewilligungen für Seilbahnen und Skilifte
  9. Bewilligungsgebühr 630
  10. Erneuerungsgebühr 315 + Arbeitsaufwand, pro Seite 15
    1. Betriebsbewilligungsgebühr für Schrägaufzüge und Kleinskilifte 115 + Arbeitsaufwand, pro Seite 15
    2. Bewilligung von Pendelfahrten, Werkverkehr, Schülertransporten und dergleichen nach VV zur Verordnung über die Personenbeförderung
  11. Pendelfahrten, Bedarfsverkehr oder linienverkehrsähnliche Fahrten 2 300
  12. Arbeitertransporte, Werkverkehr, Fahrten im Rahmen eines Hilfsbetriebes und Fahrten -- 11 of 14 --

innerhalb eines Jahres während höchstens acht aufeinanderfolgenden Wochen 900

  1. Schülertransporte 400
  2. Änderung, Erneuerung und Übertragung der Bewilligung 170 + Arbeitsaufwand, pro Seite 15 Hochbauamt
    1. Dienstleistungen, welche im Interesse Privater veranlasst werden
  3. Grundpauschale 200 + Arbeitsaufwand, pro Stunde 150 Umweltdepartement Amt für Umwelt und Energie
    1. Tankbewilligungen bis 3 000
    2. Ausstellung von Tankvignetten bei neuen, meldepflichtigen Anlagen 150
    3. Ausstellung von Tankvignetten nach Revision/Sichtkontrolle 100- 3 000
    4. Ersetzen von Tankvignetten bis 300
    5. Beurteilung von Tankanlagen, Abnahmen bis 500
    6. Gebührenvignette für administrativen Aufwand Feuerungskontrolle (Öl/Gasund Holzfeuerungen) 35
    7. Bewilligungen und Anhörungen gemäss Umweltschutzgesetz und den dazugehörenden kantonalen Verordnungen bis 10 000
    8. Errichtungsund Betriebsbewilligung für Abfallanlagen je bis 15 000
    9. Beurteilung von Umweltverträglichkeitsprüfungen bis 50 000
    10. Untersuchungen, Überwachung und Sanierung von belasteten Standorten bis 20 000
    11. Auskünfte bezüglich Kataster der belasteten Standorte pro Anfrage 50- 1 000
    12. Feststellungsund Sanierungsverfügungen bis 10 000
    13. Kontrolle von Anlagen bis 5 000
    14. Bewilligungen für Materialabbau bis 10 000
    15. Planabgabe in digitaler (numerischer) oder analoger Form 50- 1 000
    16. Abklärung bei Veräusserung oder Teilung von Grundstücken 150- 2 000
    17. Erdgasleitungen, Bauund Betriebsbewilligungen bis 5 000
    18. Elektrische Anlagen, Bauund Betriebsbewilligungen bis 5 000
    19. Kantonale Nutzungspläne für Deponien und Materialabbaustellen bis 20 000 -- 12 of 14 --

Amt für Wald und Natur

  1. Waldfeststellungen 150- 5 000
  2. Rodungsbewilligungen 150- 5 000
  3. Bewilligung für Grossveranstaltungen 200- 1 000
  4. Waldstrassen: Ausnahmen Fahrverbot 50- 300
  5. Projektierungen und Bauleitungen 2- 13% oder nach SIA Honorarnorm 104 bzw. Tarif B
  6. Gebühren für Ausnahmebewilligungen im Bereich NHG 50- 500
  7. Gebühren für Ausnahmebewilligungen im Bereich JSG 50- 500
  8. Mahngebühren für nicht rechtzeitig retournierte Abschusslisten, nicht gebrauchte Abschussmeldekarten und -marken gemäss jährlicher Jagdvorschriften 50
  9. Ausstellung von Kollisionsbestätigung bei Wildunfällen 50
  10. Nachsuche bei Wildkollisionen, pro Stunde 65- 85
  11. Einfangen von Haustieren, pro Stunde 65- 85
  12. Abschuss von Haustieren, pro Stunde 65- 85
  13. Aufarbeitung von Datengrundlagen für Dritte 65- 85
  14. Ersatzpatente 50
  15. Bestätigungen (z.B. Auslandjagd) 50 Amt für Gewässer
  16. Gewässerschutzbewilligungen/-anhörungen bis 10 000
  17. Abfischen: Elektroabfischgerät pro Halbtag 100 + Arbeitsaufwand, pro Stunde, Aushilfe 65 + Arbeitsaufwand, pro Stunde, Anodenführer 140 + Fahrspesen 0.90/km + Pauschale für Sauerstoff und Sauerstoffflaschenmiete 30
  18. Fischbesatz nach Abfischen 140 + Besatzfische (pro Fisch je nach Alter und Herkunft) 1- 5 + Fahrspesen 0.90/km + Pauschale für Sauerstoff und Sauerstoffflaschenmiete 30
  19. Ausserordentliche Begleitungen/Beratungen, pro Stunde 140
  20. Gebühren für Ausnahmebewilligungen im Bereich BGF 50- 500
  21. Mahngebühren für nicht rechtzeitig retournierte Fischereistatistiken gemäss Ausführungsbestimmungen für die Angelfischerei in stehenden und fliessenden Gewässern 50
  22. Entschädigung Projektierung/Bauleitung für Wuhrkorporationen, pro Stunde 140
  23. Nutzung von öffentlichen Gewässern Bewilligungsgebühr für häuslichen/ landwirtschaftlichen Eigengebrauch 110 (Verbrauch gratis) gewerblicher/industrieller Gebrauch 165- 330 (Verbrauch maximal 30 Min./Liter) + Arbeitsaufwand, pro Stunde 140 -- 13 of 14 --
  24. Nutzung von öffentlichen Gewässern, Konzession

Grundgebühr 330- 550 private und industrielle Wasserentnahme, pro Min./Liter -.50 Wasserversorgung mit öffentlichem Zweck, pro Min./Liter -.35 + Arbeitsaufwand, pro Stunde 140 II. Der Gebührentarif wird im Amtsblatt veröffentlicht. Er tritt am 1. Juli 2023 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieses Tarifs wird der Gebührentarif vom 12. Dezember 2017, veröffentlicht im Abl 2018, S. 3 ff. (mit Änderung vom 21. Dezember 2021, veröffentlicht im Abl 2021, S. 3396 f.) aufgehoben. Im Namen des Regierungsrates Der Landammann: André Rüegsegger Der Staatsschreiber: Dr. Mathias E. Brun

Abl 2018 3 ff. und Abl 2021 3396 f.

SRSZ 173.111. -- 14 of 14 --