Den Mitgliedern des Grossen Rats werden folgende Sitzungsgelder ausgerichtet: *
- Für die Teilnahme an Sitzungen des Grossen Rats:
- 1.1
*
pro Sitzung bis zu einem halben Tag
Fr. 200
- 1.2
*
pro ganztägige Sitzung
Fr. 400
- Bei verspätetem Erscheinen oder vorzeitigem Verlassen der Sitzung entscheidet das Büro über die Auszahlung des Sitzungsgeldes.
- Für die Teilnahme an Kommissionssitzungen und Sitzungen des Büros: pro Sitzung
Fr. 200
- Für die Teilnahme an Sitzungen der Fraktionen oder der Fraktionspräsidienkonferenz: pro Sitzung
Fr. 150
- Für die Teilnahme an interkantonalen oder internationalen Konferenzen gelten die Ansätze von § 1 Abs. 1 Ziff. 1 sinngemäss
Wer eine Sitzung leitet, für die gemäss § 1 ein Sitzungsgeld ausgerichtet wird, erhält das doppelte Sitzungsgeld. Die Mitglieder des Ratssekretariates erhalten für die Sitzungen des Grossen Rats ein um Fr. 50 höheres Sitzungsgeld. *
Es wird die Teilnahme an den an die Sitzungen des Grossen Rats angelehnten sowie an ausserordentlichen Fraktionssitzungen gemäss Abs. 1 Ziff. 4 entschädigt. *
Die Fraktionspräsidien führen über die Teilnahme an den Fraktionssitzungen eine Präsenzkontrolle zu Handen der Parlamentsdienste. *