Es sind zu wählen:
- für die Bezirksgerichte Arbon und Frauenfeld: Präsidentin oder Präsident, drei weitere Berufsrichterinnen oder Berufsrichter, vier nebenamtliche Mitglieder und drei Ersatzmitglieder
- für die Bezirksgerichte Kreuzlingen, Münchwilen und Weinfelden: Präsidentin oder Präsident, zwei weitere Berufsrichterinnen oder Berufsrichter, vier nebenamtliche Mitglieder und drei Ersatzmitglieder