Zum Vollzug von Strafen und Massnahmen und für die Durchführung von straf- und ausländerrechtlichen Freiheitsentzügen führt der Kanton
- das Massnahmenzentrum für junge Erwachsene Kalchrain,
- ein Kantonalgefängnis,
- regionale Untersuchungsgefängnisse.
Der Grosse Rat entscheidet abschliessend über die Errichtung und den Umbau von Vollzugseinrichtungen.
Der Regierungsrat kann Verträge über den Straf- und Massnahmenvollzug und Freiheitsentzüge im Sinne von Abs. 1 in anderen geeigneten Einrichtungen abschliessen.