Der Regierungsrat ernennt auf Antrag der Fachstelle Kulturgüterschutzexpertinnen oder Kulturgüterschutzexperten (KGS-Expertinnen oder KGS-Experten).
Die Einsatzleitung stellt im Ereignisfall sicher, dass bei Bedarf KGS-Expertinnen oder KGS-Experten aufgeboten werden.
Wurden KGS-Expertinnen oder KGS-Experten aufgeboten, hat der Umgang mit gefährdetem Kulturgut nach deren Weisungen zu erfolgen.
Als KGS-Expertinnen oder KGS-Experten werden ernannt:
- drei Personen aus dem Amt für Denkmalpflege,
- vier Personen aus dem Kulturamt,
- eine Person aus dem Amt für Archäologie,
- eine Person aus dem Staatsarchiv,
- eine Person aus der Kantonsbibliothek.
Der Regierungsrat kann weitere KGS-Expertinnen oder KGS-Experten ernennen.
KGS-Expertinnen und KGS-Experten nehmen an den von der Fachstelle organisierten Ausbildung teil.