Der Kanton Thurgau tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die polizeiliche Zusammenarbeit[1] bei.
552.11
Beschluss des Grossen Rates betreffend den Beitritt des Kantons Thurgau zur Interkantonalen Vereinbarung über die polizeiliche Zusammenarbeit
vom 27.09.1976 (Stand 27.09.1976)
Art. 1
Art. 2
Der Regierungsrat ist ermächtigt, die Beitrittserklärung abzugeben sowie Entscheide nach Art. 10 Abs. 2 der Vereinbarung zu treffen.
Egress
39/1976
Änderungstabelle - Nach Paragraph
Element |
Beschluss |
Inkrafttreten |
Änderung |
Amtsblatt |
|---|---|---|---|---|
Erlass |
27.09.1976 |
27.09.1976 |
Erstfassung |
39/1976 |