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552.11

Beschluss des Grossen Rates betreffend den Beitritt des Kantons Thurgau zur Interkantonalen Vereinbarung über die polizeiliche Zusammenarbeit

vom 27.09.1976 (Stand 27.09.1976)

Art. 1

Der Kanton Thurgau tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die polizeiliche Zusammenarbeit[1] bei.

Art. 2

Der Regierungsrat ist ermächtigt, die Beitrittserklärung abzugeben sowie Entscheide nach Art. 10 Abs. 2 der Vereinbarung zu treffen.

Egress

39/1976

Änderungstabelle - Nach Paragraph

Element

Beschluss

Inkrafttreten

Änderung

Amtsblatt

Erlass

27.09.1976

27.09.1976

Erstfassung

39/1976