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672.526

Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Regierungen der Kantone Uri und Thurgau betreffend die Befreiung von der Erbschaftsund Schenkungssteuer

vom 24.05.1994 (Stand 31.05.1994)

Art. 1

Die Regierungen der Kantone Thurgau und Uri verpflichten sich, Zuwendungen aus letztwilliger Verfügung oder aus Schenkung zugunsten

  1. des anderen Kantons
  2. seiner Gemeinden
  3. und von Institutionen mit Sitz im anderen Kanton, die öffentliche oder ausschliesslich gemeinnützige Zwecke verfolgen,

von der Erbschafts- und Schenkungssteuer zu befreien.

Art. 2

Die vorliegende Vereinbarung tritt nach gegenseitiger Unterzeichnung mit Wirkung auf den 1. Juli 1994 in Kraft[1].

Sie kann jederzeit von einem der beiden Kantone, unter Einhaltung einer Frist von einem Jahr, gekündigt werden.

Egress

-

Änderungstabelle - Nach Paragraph

Element

Beschluss

Inkrafttreten

Änderung

Amtsblatt

Erlass

24.05.1994

31.05.1994

Erstfassung

-