Kanton und Gemeinden fördern unter Berücksichtigung volks- und betriebswirtschaftlicher Gesichtspunkte den öffentlichen Personenverkehr und den Schienengüterverkehr mit dem Zweck,
- eine vermehrte Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel zu erreichen,
- alle Gemeinden mit einer angemessenen Grundversorgung zu erschliessen,
- die raumplanerisch und volkswirtschaftlich erwünschte Entwicklung der Regionen und Gemeinden zu unterstützen.
Die Fördermassnahmen müssen bedarfs-, verkehrsmittel- und umweltgerecht sein.