Die Gebühren für Schiffsprüfungen werden wie folgt festgelegt:
- Ruderboote, Pedalos und ähnliche motorlose Fahrzeuge
Fr. 30
- Motorschiffe mit Aussenbordmotoren
- 2.1.
bis 7,4 kW Motorenleistung
Fr. 60
- 2.2.
über 7,4 kW Motorenleistung
Fr. 80
- Motorschiffe mit eingebauten Motoren
- 3.1.
bis 7,4 kW Motorenleistung
Fr. 80
- 3.2.
7,5 bis 37 kW Motorenleistung
Fr. 100
- 3.3.
über 37 kW Motorenleistung
Fr. 120
- Zuschläge für Motorschiffe mit
- 4.1.
mehr als einem Aussenbordmotor
je Motor Fr. 20
- 4.2.
mehr als einem Einbaumotor
je Motor Fr. 40
- 4.3.
Gasoder elektrischen Anlagen (für Kochgelegenheit, Heizung, Warmwasseraufbereitung, Kühlschrank), Pantry/Lavabo, Dusche/Bad, WC, Fäkalientank
je Einrichtung Fr. 10
- Segelschiffe
- 5.1.
bis 12 m² Segelfläche
Fr. 30
- 5.2.
13 bis 30 m² Segelfläche
Fr. 50
- 5.3.
über 30 m² Segelfläche
Fr. 80
- Zuschläge für Segelschiffe mit
- 6.1.
Aussenbordmotor
Fr. 20
- 6.2.
Einbaumotor bis 7,4 kW Motorenleistung
Fr. 30
- 6.3.
Einbaumotor über 7,4 kW Motorenleistung
Fr. 40
- 6.4.
Gasoder elektrischen Anlagen (für Kochgelegenheit, Heizung, Warmwasseraufbereitung, Kühlschrank), Pantry/Lavabo, Dusche/Bad, WC, Fäkalientank
je Einrichtung Fr. 10
- Fahrgastschiffe
- 7.1.
bis 60 zugelassene Fahrgäste
Fr. 300
- 7.2.
über 60 zugelassene Fahrgäste
Fr. 400
- Güterschiffe
- 8.1.
bis 100 Tonnen Fassungsvermögen
Fr. 250
- 8.2.
101 bis 200 Tonnen Fassungsvermögen
Fr. 300
- 8.3.
über 200 Tonnen Fassungsvermögen
Fr. 400
- schwimmende Geräte, nicht motorisiert
Fr. 60
Für besondere Schiffsprüfungen werden folgende Gebühren erhoben:
- zusätzliche Lärmmessung
Fr. 50
- Nachprüfung beanstandeter Mängel oder Untersuchung eines Schiffes in der Werft oder an Land, je angebrochene Viertelstunde, inklusive Fahrzeit
Fr. 25
- unentschuldigtes Fernbleiben von der Prüfung oder verspätete Abmeldung (später als am Vortag des angesetzten Prüfungstermines):
ordentliche Gebühr
- vereinfachte Prüfung für die erstmalige Zulassung von typengeprüften Fahrzeugen (ausgenommen Zuschläge):
50 Prozent der ordentlichen Abnahmegebühr
- gleichzeitige Vorführung von mindestens fünf Schiffen der gleichen Fahrzeugart zur periodischen Untersuchung durch den gleichen Eigentümer:
Ermässigung der ordentlichen Gebühr um 25 Prozent