Die Gemeinde berät und betreut den Hilfsbedürftigen insbesondere durch:
- Spezialberatungen von Familien und Alleinstehenden
- Vermittlung von Familien-, Heimund Klinikplätzen
- Vermittlung von Lehrund Arbeitsstellen in Zusammenarbeit mit Berufsberatung und Arbeitsamt in Unterstützungsfällen
- Durchführung von Schuldensanierungen und freiwilligen Einkommensund Vermögensverwaltungen
- Besorgung von Unterkunft
- Geltendmachung finanzieller Ansprüche
Ist die Gemeinde an einem gemeinsamen Sozialdienst beteiligt oder arbeitet sie mit anerkannten sozialen Hilfswerken oder weiteren privaten Fachstellen zusammen, so kann sie den Hilfsbedürftigen dorthin verweisen.
Die Gemeinden können zum Vollzug der Sozialhilfe Zweckverbände bilden. *