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10.1615

Reglement über die Kostenbeteiligung der Erziehungsberechtigten im Bereich des sonderpädagogischen Angebots

Vom 11.12.2007 (Stand 01.01.2008)

Präambel

Der Regierungsrat des Kantons Uri,

gestützt auf Artikel 11 der Verordnung vom 24. September 2007 über das sonderpädagogische Angebot im Kanton Uri (RB 10.1611),

beschliesst

Art. 1 Gegenstand

Dieses Reglement bestimmt die Kostenbeteiligung, die die Erziehungsberechtigten an die Verpflegung und Betreuung zu leisten haben, wenn Schülerinnen und Schüler im Rahmen des sonderpädagogischen Angebots in Sonderschulen oder Heimen teilstationär oder stationär untergebracht werden.

Art. 2 Kostenbeitrag

Die Erziehungsberechtigten haben sich an den Kosten der Verpflegung und Betreuung wie folgt zu beteiligten:

  1. beim teilstationären Aufenthalt, pro Tag und Person:

    5 Franken

  2. beim stationären Aufenthalt, pro Tag und Person:

    11 Franken

Entrichtet die Invalidenversicherung im Rahmen der Hilflosenentschädigung an die Erziehungsberechtigten einen Beitrag gemäss Artikel 42 bis Artikel 42ter des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (SR 831.20), erhöht sich beim stationären Aufenthalt der Kostenbeitrag gemäss Absatz 1 um diesen Betrag. *

Art. 3 Bezug

Das Heim oder die entsprechende Sonderschule, in der die Schülerin oder der Schüler stationär untergebracht ist, klärt beim Aufnahmeverfahren sowie mindestens einmal jährlich ab, ob eine Hilflosenentschädigung ausgerichtet wird.

Das Heim oder die entsprechende Sonderschule stellt den Erziehungsberechtigten den zutreffenden Kostenbeitrag in Rechnung.

Art. 4 Rechtsschutz

Der Rechtsschutz richtet sich nach dem Schulgesetz (RB 10.1111).

Art. 5 Inkrafttreten

Dieses Reglement tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.

Egress

AB 21.12.2007

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss

Inkrafttreten

Element

Änderung

CRS Fundstelle

11.12.2007

01.01.2008

Erlass

Erstfassung

AB 21.12.2007

02.12.2008

01.01.2008

Artikel 2 Abs. 2

eingefügt

AB 12.12.2008

02.12.2008

01.01.2008

Artikel 3

totalrevidiert

AB 12.12.2008

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element

Beschluss

Inkrafttreten

Änderung

CRS Fundstelle

Erlass

11.12.2007

01.01.2008

Erstfassung

AB 21.12.2007

Artikel 2 Abs. 2

02.12.2008

01.01.2008

eingefügt

AB 12.12.2008

Artikel 3

02.12.2008

01.01.2008

totalrevidiert

AB 12.12.2008