Die Kostenlenkung im Personalbereich wird für die Dauer dieses Beschlusses mittels Globalbudget-System fortgeführt.
Das Globalbudget-System gilt für sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons, für die der Landrat die Besoldung beschliesst und die der Organisationshoheit des Regierungsrats unterstehen.
Solange das Globalbudget-System für den Personalbereich gilt, ist der Regierungsrat ermächtigt, von folgenden Bestimmungen abzuweichen:
- von Artikel 37a ff. der Verordnung vom 9. November 1982 über die Organisation der Regierungsund der Verwaltungstätigkeit (Organisationsverordnung, RB
2.3321
) betreffend Stellenplan und Stellenbewirtschaftung
- von Artikel 21 der Verordnung vom 21. Oktober 2009 über den Finanzhaushalt des Kantons Uri (FHV, RB
3.2111
) betreffend Jährlichkeit des Budgets sowie Spezifikation und Vergleichbarkeit nach Verwaltungseinheiten sowie von Artikel 23 betreffend Budgetierung bei Verwaltungseinheiten mit Leistungsauftrag und Globalbudget