Neben den Personen, die nach Artikel 46 Absatz 2 der Organisationsverordnung unterschriftsberechtigt sind, sind für die nachfolgenden Bereiche zeichnungsberechtigt:
- im Bereich der Finanzdirektion:
- 1.
Schuldbetreibung und Konkurs: alle Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Bereich ihres Pflichtenheftes, Einzelunterschrift
- 2.
Haftumwandlungsbegehren: alle Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Bereich ihres Pflichtenheftes, Einzelunterschrift
- 3.
Steuern: alle Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Bereich ihres Pflichtenheftes, Einzelunterschrift. Für Massenverfügungen bleibt die besondere Gesetzgebung vorbehalten
- 4.
Finanzkontrolle: alle Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Bereich ihres Pflichtenheftes, Einzelunterschrift
- 5.
*
Grundstückschätzungen: alle Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Bereich ihres Pflichtenheftes, Einzelunterschrift. Für Massenverfügungen bleibt die besondere Gesetzgebung vorbehalten
- im Bereich der Bildungsund Kulturdirektion:
- 1.
Erteilung von Lehrbewilligungen: Vorsteherin oder Vorsteher des Amts für Volksschulen, Einzelunterschrift
- 2.
Verfügungen des Pauschalbeitrags gemäss Artikel 3 der Verordnung über Beiträge des Kantons an die Volksschulen (RB
10.1222
): Leiterin oder Leiter des Rechnungswesens, Einzelunterschrift
- 3.
Verfügungen über Beiträge an die allgemeine Weiterbildung gemäss Artikel 21 des Reglements über die Berufsund Weiterbildung (RB
70.1105
), die dem Bereich Integration zugeordnet werden können: Leiterin oder Leiter der Ansprechstelle für Integrationsfragen, Einzelunterschrift
- im Bereich der Gesundheits-, Sozialund Umweltdirektion:
- 1.
*
…
- 2.
Auszahlung bewilligter Subventionen für Gewässerschutzmassnahmen: Vorsteherin oder Vorsteher des Amtes für Umweltschutz, Einzelunterschrift
- im Bereich der Sicherheitsdirektion:
- 1.
Asyl, Aufenthalt und Niederlassung von Ausländerinnen und Ausländern: alle Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Bereich ihres Pflichtenheftes, Einzelunterschrift
- 2.
Bussenverfügungen im Strassenverkehr: alle Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, die der Direktionsvorsteher oder die Direktionsvorsteherin dazu ermächtigt, Einzelunterschrift
- 3.
Administration des Strassenund Schiffsverkehrs: alle Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Bereich ihres Pflichtenheftes, Einzelunterschrift
- 4.
Militär und Bevölkerungsschutz: alle Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Bereich ihres Pflichtenheftes, Einzelunterschrift
- im Bereich der Volkswirtschaftsdirektion:
- 1.
Auszahlung bewilligter Investitionshilfen in der Landwirtschaft: Vorsteher oder Vorsteherin des Amtes für Landwirtschaft, Einzelunterschrift
- 2.
Auszahlung von Direktzahlungen: Vorsteher oder Vorsteherin des Amtes für Landwirtschaft, Einzelunterschrift
- 3.
*
Verfügungen zum Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht: Vorsteherin oder Vorsteher des Amts für Landwirtschaft, Einzelunterschrift
- 4.
*
Verträge über landwirtschaftliche Naturschutzbeiträge: Vorsteherin oder Vorsteher des Amts für Landwirtschaft, Einzelunterschrift