Die Fleischschauer beziehen folgende Gebühren:
- für die ordentliche Fleischschau:
- 1.1
Grundtaxe je Gang und Schlachtlokal 50 Prozent der Grundtaxe für jeden aufgrund des Betriebsablaufes weiteren Gang im gleichen Schlachtlokal am gleichen Tag:
16 Franken
- 1.2
Untersuchung je eines Stückes Grossvieh:
- 1.2.1
Kühe, Rinder, Stiere, Pferde:
8.50 Franken
- 1.2.2
Kälber:
2.50 Franken
- 1.3
Untersuchung je eines Stückes Kleinvieh:
- 1.3.1
Schafe, Ziegen, Schweine:
4.50 Franken
- 1.3.2
Ferkel, Zicklein, Lämmchen:
2.50 Franken
- für die Fleischschau bei gelegentlichen Schlachtungen in Kollektivbetrieben, bei Hausund Notschlachtungen werden zusätzliche Gebühren zu Ziffer 1.1 und 1.2 berechnet:
- 2.1
für Sofortbesuche werktags:
13 Franken
- 2.2
für Sofortbesuche sonntags:
20 Franken
- für Entnahme von Material zur bakteriologischen Fleischuntersuchung, Porto nicht inbegriffen für die Kontrolle nach dem bakteriologischen Fleischuntersuch: einfache Grundtaxe und Untersuchungstaxe:
13 Franken
- für Entnahme amtlich angeordneter Proben zur Ermittlung unzulässiger Rückstände und Zusätze, Porto nicht inbegriffen:
32 Franken
- für die Kontrolle von eingeführtem Fleisch und eingeführter Fleischwaren in Gemeinden mit Nachfleischschau:
- 5.1
bei Sendungen bis 50 kg:
2 Franken
- 5.2
für jede weiteren 10 kg:
0.40 Franken
- 5.3
bei Sendungen mit Dauerfleischwaren je 50 kg:
1 Franken
- für die Ausstellung:
- 6.1
eines Fleischschauzeugnisses:
2.50 Franken
- 6.2
eines Spezialzeugnisses:
6 Franken
- 6.3
eines Waagscheines für Grossvieh:
5 Franken
- 6.4
eines Waagscheines für Kleinvieh:
2.50 Franken
- Die Wegzeitund Kilometerentschädigung kombiniert beträgt je Autokilometer:
2 Franken