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40.1216

Beschluss über den Rahmenkredit für das Hochwasserschutzprogramm 1993

Vom 06.12.1992 (Stand 01.01.1993)

Präambel

Das Volk des Kantons Uri,

gestützt auf Artikel 24 Buchstabe c der Kantonsverfassung (RB 1.1101),

beschliesst:

Art. 1

Für die Verwirklichung des Hochwasserschutzprogrammes 1993 wird ein Rahmenkredit von brutto 63'700'000 Franken bewilligt. Daran sind Bundessubventionen und Beiträge Dritter von insgesamt 54'800'000 Franken zu erwarten, so dass dem Kanton Uri eine effektive Belastung von 8'900'000 Franken verbleiben wird.

Art. 2

Der Kredit beruht auf dem Stand des Produktionskostenindexes des Schweizerischen Baumeisterverbandes vom 1. Januar 1992. Er erhöht sich um die teuerungsbedingten Mehrkosten.

Art. 3

Dieser Beschluss tritt auf den 1. Januar 1993 in Kraft.

Egress

AB 06.11.1992

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss

Inkrafttreten

Element

Änderung

CRS Fundstelle

06.12.1992

01.01.1993

Erlass

Erstfassung

AB 06.11.1992

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element

Beschluss

Inkrafttreten

Änderung

CRS Fundstelle

Erlass

06.12.1992

01.01.1993

Erstfassung

AB 06.11.1992