Als Orte, die zur Förderung des Fremdenverkehrs des Erwerbs von Ferienwohnungen oder von Wohneinheiten in Apparthotels durch Personen im Ausland bedürfen, gelten die Gemeinden:
- Altdorf
- Andermatt
- Attinghausen
- Bürglen
- Erstfeld
- Flüelen
- Göschenen
- Gurtnellen
- Hospental
- Isenthal
- Realp
- Schattdorf
- Seedorf
- Seelisberg
- Silenen
- Sisikon
- Spiringen
- Unterschächen
- Wassen