Personen, die eine leitende Funktion in selbständigen Anstalten des öffentlichen Rechts ausüben, sind:
- Ausgleichskasse des Kantons Wallis:
- 1.
der Direktor der Kasse,
- 2.
die Mitglieder der Direktion;
- Pensionskasse des Staates Wallis (PKWAL):
- 1.
die Mitglieder des Vorstands,
- 2.
die Mitglieder der Direktion, sprich: der Direktor und der stellvertretende Direktor;
- Öffentliche Arbeitslosenkasse des Kantons Wallis: die Mitglieder der Direktion, sprich: der Direktor und seine Stellvertreter (Adjunkte);
- La Castalie: die Mitglieder der Direktion, sprich: der Direktor, der stellvertretende Direktor und die Abteilungsleiter;
- Fachhochschule Westschweiz Valais/Wallis (nachfolgend: HES-SO Valais/Wallis): die Mitglieder der Generaldirektion, sprich: der Direktor der HES-SO Valais/Wallis und die Bereichsdirektoren (die Direktoren der Hochschulen);
- Spital Wallis:
- 1.
der Generaldirektor,
- 2.
die Mitglieder der Generaldirektion,
- 3.
die Mitglieder des Stabs der Generaldirektion,
- 4.
die Mitglieder der Direktionen der Spitalzentern des Oberwallis und des französischsprachigen Wallis und des Zentralinstituts der Spitäler (ZIS),
- 5.
die Mitglieder des Stabs der Direktionen der unter Ziffer 4 erwähnten Anstalten,
- 6.
die Kader, die direkt dem Verwaltungsrat oder der Generaldirektion unterstellt sind;
- Walliser Gesundheitsobservatorium (WGO): die Mitglieder der Direktion;
- Kantonale IV-Stelle Wallis (IV-Stelle):
- 1.
der Direktor der IV-Stelle,
- 2.
der stellvertretende Direktor,
- 3.
die Adjunkte der Direktion;
- Spital Riviera-Chablais, Waadt-Wallis:
- 1.
die Mitglieder des Anstaltrates,
- 2.
die Mitglieder der Generaldirektion.
Personen, die eine unter Absatz 1 erwähnte Funktion ausüben, können nicht Mitglieder des Grossen Rates sein.